Mit der Auslagerung der Ausnahmetransportbegleitung an Private kommt die Kantonspolizei Zürich dem Bedürfnis der Transportbranche, Begleitungen von Ausnahmetransporten von A nach B aus einer Hand, nach. Seit Januar 2019 begleitet die Kapo Zürich keine Transporte mehr.
Seit Anfang April 2017 sind die Kantone Zürich, Thurgau, St. Gallen, beide Appenzell, Glarus und Graubünden die ersten Kantone, welche die Begleitung von Ausnahmetransporten an speziell ausgebildete Ausnahmetransportbegleiter (ATB) auslagern. Die Kantonspolizei Zürich erteilt die erforderlichen ATB-Bewilligungen, die von den andern Kantonen anerkannt werden. Seit 1. Mai 2017 ist auch der Kanton Aargau. Per 1. Januar 2020 kommen die Kantone der Zentralschweiz und der Kanton Bern ebenfalls dazu. Bereits haben ATB-Ausbildungen in der Westschweiz stattgefunden.
Damit private Firmen diese Aufgaben von der Polizei übernehmen dürfen, benötigen sie ausgebildete Ausnahmetransportbegleiter und ein entsprechend ausgerüstetes Begleitfahrzeug. Die Kantonspolizei Zürich führt in Zusammenarbeit mit dem Nutzfahrzeugverband ASTAG mehrtägige Kurse durch. In der Ausbildung, nach österreichischem Vorbild, lernen die zukünftigen «privaten Ausnahmetransportbegleiter (ATB) mit Polizeibewilligung» was es für die Planung und Durchführung eines bewilligungspflichtigen Transportes braucht: Rechtliche Grundlagen, Verkehrsregelung, Route legen, Fahrverhalten im Begleitfahrzeug. Mit dem Nachweis der Teilnahme an mindestens fünf Ausnahmetransporten und einer praktischen Prüfung wird die Ausbildung abgeschlossen. Voraussetzungen sind: Keine strafrechtlichen Verurteilungen, gültiger CH-Führerausweis C und CE, den Nachweis dass der Bewerber die ATB-Bewilligung auch tatsächlich für die Durchführung von ATB benötigt und im Einsatzgebiet ortskundig ist.
Hansruedi Zubler und Hans Müri haben die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und sind mit vorschriftsgemäss ausgerüsteten Begleitfahrzeug einsatzbereit und freuen sich auf interessante Transporte.